Honorar

Sie haben Anspruch auf Kostentransparenz, sowohl bei Mandatsvergabe als auch bei laufender Bearbeitung Ihres Anliegens.

Die Honorierung kann nach Stundensatz, als Pauschale oder nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes vereinbart werden.

Eine Bezahlung ist per Überweisung oder in bar möglich. Zudem arbeite ich mit allen in Österreich zugelassenen Rechtschutzversicherungen zusammen und übernehme für Sie gerne vorab die Abklärung der Kostendeckung.

ra-lp.at - MMag. Lukas Putz - Rechtsanwalt

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